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Die EGB im 10 Fragen

Die Einkommensgarantie für betagte Personen

10 Fragen und Antworten

  1. Was ist die Einkommensgarantie für betagte Personen und wer kann sie beziehen ?
  2. Muss ich einen Antrag einreichen ?
  3. Wieviel kann ich erhalten ?
  4. Werden meine Existenzmittel berücksichtigt ?
  5. Wie wird meine Pension berücksichtigt ?
  6. Wie werden meine Immobilien berücksichtigt ?
  7. Wie werden Immobilien berücksichtigt, die ich übereignet habe ?
  8. Werden das Geld und die Werte, die ich besitze, berücksichtigt  ?
  9. Kann ich meine berufliche Tätigkeit weiter ausüben ?
  10. Habe ich Anspruch auf die Einkommensgarantie für betagte Personen im Ausland ?

1. Was ist die Einkommensgarantie für betagte Personen und wer kann sie beziehen ?

Es handelt sich um eine Leistung, deren Ziel darin besteht, betagten Personen, die über unzureichende Mittel verfügen, eine Finanzhilfe zu bieten.

Das erforderliche Alter zum Erhalt dieser Leistung ist für Männer und Frauen identisch. Er ist 65 Jahre.

Um die Einkommensgarantie für betagte Personen beziehen zu können, muss man Belgier(in), Bürger(in) der Europäischen Union, Flüchtling, Staatenlose(r) oder unbestimmter Nationalität sein.

Wenn Sie anderer Staatsangehörigkeit sind, können Sie dennoch die Einkommensgarantie für betagte Personen beziehen, aber nur in bestimmten Fällen. Zögern Sie bitte nicht, sich an das Landespensionsamt zu wenden, wenn sie diesbezüglich noch Fragen haben sollten.

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2. Muss ich einen Antrag einreichen ?

Wenn Sie einen Pensionsantrag eingereicht haben, gilt dieser auch als Antrag auf die Einkommensgarantie. Wenn Sie keinen Pensionsantrag eingereicht haben, müssen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder beim Landespensionsamt vorstellig werden.

Muss ich einen Antrag einreichen ?mehr Details

Wenn Sie bereits eine Pension für Arbeitnehmer oder Selbständige, eine Vergütung für Behinderte oder den Mindestlohn (Minimex)/Eingliederungseinkommen beziehen, müssen Sie nichts unternehmen. Sobald Sie das erforderliche Alter erreicht haben, wird der Anspruch auf die Einkommensgarantie automatisch geprüft.

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3. Wieviel kann ich erhalten ?

Wenn Sie mit einer oder mehreren Personen zusammenwohnen (Ehepartner, Bruder, Schwester... oder ein Nicht-Familienmitglied), können Sie den Basisbetrag von 7.626,37 EUR pro Jahr oder 635,53 EUR pro Monat erhalten.

Wenn Sie alleine wohnen, beziehen Sie den erhöhten Betrag von 11.439,56 EUR pro Jahr oder 953,30 EUR pro Monat.

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4. Werden meine Existenzmittel berücksichtigt ?

Ja, Ihre Pensionen und anderen Existenzmittel sowie die der Mitbewohner werden berücksichtigt. Die Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird, werden nicht als Mitbewohner erachtet. Ab dem 01.05.2004 ist Letzteres auch der Fall bei verwandten oder verschwägerten Personen in gerader absteigender Linie, die entweder mit dem/der Antragsteller(in) oder mit minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern, für die Kindergeld bezogen wird, und mit dem/der Antragsteller(in) zusammen wohnen.

Die folgenden Einkünfte werden nicht berücksichtigt : Kindergeld, Beihilfe des Ö.S.H.Z., Alimente zwischen Vor- und Nachfahren, Kriegs- oder Gefangenenrenten, Behindertenvergütung, Heizungszulage.

Freistellungen sind möglich (siehe Fragen 6 bis 8).

Nach Bestimmung Ihrer Existenzmittel wird eine allgemeine Immunisierung angewandt (siehe Fragen 5 bis 9).

Wenn Sie mit einer oder mehreren Personen zusammenwohnen, beträgt diese Immunisierung 625 EUR. Wenn Sie alleine wohnen, beläuft sie sich auf 1.000 EUR.

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5. Wie wird meine Pension berücksichtigt ?

Von Ihrer Pension, genau wie von derjenigen der Mitbewohner, werden 90 % des tatsächlich ausgezahlten Betrags berücksichtigt.

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6. Wie werden meine Immobilien berücksichtigt ?

Wenn Sie oder einer Ihrer Mitbewohner ein bebautes Grundstück in Alleineigentum oder in Nießbrauch besitzen, wird das Katastereinkommen um 743,68 EUR reduziert ; diese Reduzierung wird um 123,95 EUR pro Kind erhöht, für das Kindergeld bezogen wird.

Das Endergebnis wird mit 3 multipliziert, und dieser Betrag wird berücksichtigt.

Wenn Sie unbebaute Grundstücke besitzen, wird das Katastereinkommen um 29,75 EUR reduziert. Das Ergebnis wird ebenfalls mit 3 multipliziert, und dieser Betrag wird berücksichtigt.

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7. Wie werden Immobilien die ich übereignet habe berücksichtigt ?

  • Wenn Sie eine Immobilie innerhalb weniger als 10 Jahre vor dem Beginndatum der Einkommensgarantie für betagte Personen übereignet haben, wird deren Handelswert zum Zeitpunkt der Übereignung berücksichtigt.
  • Wenn Sie Ihr einziges Wohnhaus verkauft haben, wird der erste Teilbetrag von 37.200 EUR vom Verkaufspreis ausgenommen. Wenn Sie Ihr Haus übereignet haben, gibt es keine Befreiung.
  • Wenn Sie lediglich den Nießbrauch abtreten, werden nur 40 % des Wertes in Alleineigentum berücksichtigt.

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8. Werden das Geld und die Werte, die ich besitze, berücksichtigt  ?

  1. Wenn die Kapitalbestände – angelegt oder nicht – 6.200 EUR nicht übersteigen, werden sie nicht berücksichtigt.
  2. Wenn die Kapitalbestände – angelegt oder nicht – 6.200 EUR übersteigen, berücksichtigt man :
    • 4 % für den Teilbetrag zwischen 6.200 EUR und 18.600 EUR,
    • 10 % für alles über 18.600 EUR.

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9. Kann ich meine berufliche Tätigkeit weiter ausüben ?

  • Wenn Sie eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben, werden ¾ des jährlichen Bruttoeinkommens berücksichtigt.
  • Wenn Sie eine Tätigkeit als Selbständiger ausüben, wird das Jahreseinkommen insgesamt berücksichtigt, verringert um die beruflichen Ausgaben (und die eventuellen beruflichen Verluste).

10. Habe ich Anspruch auf die Einkommensgarantie für betagte Personen im Ausland ?

Im Prinzip nicht : Sie müssten wirklich ständig in Belgien wohnen.

Dennoch zulässig : ein Aufenthalt im Ausland (in einem oder mehreren Malen) von weniger als 30 Tagen pro Kalenderjahr.

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Aktualisierungdatum von der Seite : 01.09.2011
Lezte Veränderung von der Site : 01.09.2011
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